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Sie zahlen keine Steuern!

RELAX Magazin von Redaktion RELAX Magazin 4. März 2013

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Verdienen Sie Milliarden? Und Sie zahlen dennoch keine Steuern? Dann müssen Sie ein Weltkonzern sein! Denn die können das. Ganz legal. Apple & Co zeigen vor, wie es geht.

Das Startkapital des Mini-Unternehmens stammte aus dem Verkauf eines gebrauchten VW-Busses und betrug 1.750 Dollar. Der Markenname und das Logo waren schlicht geklaut, und zwar von den Beatles, deren Plattenfirma Apple einen angebissenen Apfel als Logo verwendete. 36 Jahre später ist das 1976 von Steve Jobs, Steve Wozniak und Ronald Wayne gegründete Startup das wertvollste Unternehmen der Welt und hat Ikonen wie IBM, Microsoft oder Nokia längst haushoch überholt. Doch das Paradeunternehmen, dessen Produktinnovationen wie etwa das iPhone 5 von einer weltweiten Fan-Gemeinde mit fast religiöser Verehrung angenommen werden, hat auch hässliche Seiten. Dabei geht es nicht nur um Apples chinesische Lieferanten, in deren Fabriken sich Arbeiter wegen der unmenschlichen Arbeitsbedingungen reihenweise umbringen, sondern auch um moralisch fragwürdige Steuerakrobatik.

2010 erzielte Apple einen Auslandsgewinn von rund 13 Milliarden US-Dollar und berappte dafür lediglich 130 Millionen Steuer. Das entspricht einem effektiven Steuersatz von nur einem Prozent! Von solchen steuerlichen Bedingungen wagen europäische Klein- und Mittelbetriebe nicht einmal zu träumen.

Doch Apple ist keineswegs ein ungewöhnlicher Einzelfall, sondern nur die Spitze eines gewaltigen Eisberges von globalen Konzernen, die es geschafft haben, sich ihrer Steuerlast geschickt zu entziehen. Alles ist legal – und doch empörend.

Möglich ist diese organisierte Steuerflucht durch geschicktes Hin- und Herschieben allerlei kreativer Kosten innerhalb eines ausgeklügelten Dickichts aus konzerneigenen Firmen in aller Welt, wobei das Grundprinzip darin besteht, Gewinne, die in Hochsteuerländern erzielt werden, in Niedrigsteuerländer oder überhaupt in lupenreine Steueroasen zu verschieben. Ein gutes Beispiel dafür ist ein anderer extrem mächtiger und hochprofitabler Konzern: Google. 2010 scheffelte der Suchmaschinengigant Auslandsgewinne in Höhe von 4,5 Milliarden Euro, schaffte es aber, am Ende nur 155 Millionen an Ertragssteuern zu berappen. Das entspricht einer unglaublich niedrigen Steuerquote von 3,4 Prozent.

Die ganz legalen Steuertricks

Geschafft hat dies der Weltkonzern mit einem Steuertrick, der unter Fachleuten „Double Irish“ genannt wird. Double Irish funktioniert so: Alle europäischen Google-Umsätze, also auch alle Werbeeinnahmen, die zum Beispiel von österreichischen oder deutschen Kunden stammen, fließen nach Irland, wo sie bei Google Ireland Ltd. in Dublin verbucht werden. Im Jahr 2010 war dies ein richtig fetter Brocken: 10,1 Milliarden Euro. Doch ähnlich dem amerikanischen Zauberkünstler David Copperfield schaffte es Google auf wundersame Weise, diesen Betrag schmelzen zu lassen wie Butter in der Sonne.

Den größten Kostenblock bildeten Lizenzgebühren, die Google zahlen musste, sage und schreibe 7,2 Milliarden Euro. An wen um alles in der Welt, mag man sich fragen, muss Google solche Wuchergebühren entrichten? Die Antwort lautet natürlich: an sich selbst, genauer an eine Google-Tochter in den Niederlanden. Dem irischen Staat, der stolz darauf ist, den europäischen Sitz von Google zu beherbergen, blieb nur die Lohnsteuer der irischen Google-Beschäftigten und eine kärgliche Gewinnsteuer von 16,8 Millionen Euro. Das ist weitaus weniger als ein Prozent.

Ja, aber was passiert denn mit den 7,2 Milliarden, die unter dem Mäntelchen Lizenzgebühren in den Niederlanden landen? Ganz einfach: Dort wiederholt sich der erstaunliche Copperfieldsche Zaubertrick. Die Google Netherlands Holding B.V., eine Firma ohne einen einzigen Mitarbeiter im Übrigen, muss selber wieder ganz, ganz viel an Lizenzgebühren bezahlen. Man ahnt es schon, an wen: an eine weitere Google-Firma, die pikanterweise wieder auf der grünen Insel sitzt und sich Google Ireland Holdings nennt. Jetzt wird klar, warum der steuerliche Drahtseilakt „Double Irish“ genannt wird. Dem holländischen Fiskus bleiben übrigens nur Steuerkrümel, nämlich kärgliche 2,7 Millionen Euro. Der Steuersatz, dem Google in den Niederlanden unterliegt, bewegt sich also im Promillebereich.

Lockt mildes Klima in die Karibik?

Aber wozu das Ganze? Nun, die schöne Google Holding in Irland gehört einer ganz besonderen Firmenspezies an, sie ist eine doppelt domizilierte Gesellschaft. Das heißt, sie unterliegt zwar irischem Recht, was für Geschäfte innerhalb der EU vorteilhaft ist, hat aber ihren eigentlichen Verwaltungssitz in einem anderen Land außerhalb Europas. Der Zufall wollte es, dass es die Bermudas wurden. Vielleicht lag es ja am milden Klima der Karibikinseln, die zu jenen sagenhaften Steueroasen zählen, die gar keine Ertragssteuer kennen. Wie das Schicksal halt so spielt!

Schöne neue Google-Welt: Während die blöden Arbeitnehmer und Klein- und Mittelbetriebe in Europa unter hohen Steuern ächzen, kann der Internetkonzern seine gesamten Werbeeinnahmen aus Europa nahezu steuerfrei in die Karibik transferieren. Wären diese steuerfreien Gewinne nicht nur Zahlenkolonnen in Computern, sondern echte Münzen und Scheine, könnte Google auf den Bermudas einen Geldspeicher wie Onkel Dagobert bauen. Unglaubliche 24,8 Milliarden Dollar fast unversteuertes Werbegeld hat der Konzern mittlerweile auf den sonnigen Bermudas gebunkert. Kleingeld im Vergleich zu Apple übrigens.

Apple konnte seine Auslandsgewinne 2011 mehr als verdreifachen, was Wunder, wenn die Kunden tagelang für ein neues Handy anstehen, als wäre ein Leben ohne iPhone nicht möglich. Die Steuerleistung blieb freilich mager: Vom außerhalb der USA erzielten Gewinn in Höhe von 37 Milliarden Dollar überwies der kalifornische Konzern lediglich 713 Millionen an Steuern, was einem Steuersatz von unter zwei Prozent entspricht.

Wie ist so etwas überhaupt möglich, wo doch Finanzämter europaweit prinzipiell vom Betriebsstätten-Prinzip ausgehen? Dieses besagt, dass ein Unternehmen, das z. B. in Wien eine Fabrik betreibt, die Gewinne dieser Fabrik in Österreich versteuern muss. Eine erste Antwort ist das Internet – ein fiskalischer Alptraum: Wenn eine holländische Firma in Österreich über das Internet T-Shirts verkauft, gehen die Gewinne dieses Händlers dem heimischen Fiskus komplett durch die Lappen, nur bei der Mehrwertsteuer darf das Finanzamt zulangen. Ist denn eine solche raffinierte, legale Steuerflucht nur Internetfirmen möglich?

Gewinnsteuern auf null drücken

Leider nein! Ein gutes Beispiel dafür ist Starbucks. Wie Apple gilt auch Starbucks als eine fast unglaubliche unternehmerische Erfolgsgeschichte. Auch hier gab es drei Firmengründer, Studienfreunde, die 1971 mehr aus Liebhaberei denn aus dem Bestreben, damit reich zu werden, einen kleinen Laden im alten Hafen von Seattle gründeten. Wie bei Apple wurde auch hier der Name geklaut. Man benannte die Firma nach dem mutigen Steuermann Starbuck in Hermann Melvilles Roman „Moby Dick“. Was Starbucks von anderen amerikanischen Kaffeeläden unterschied, war die Qualität. Starbucks bot frischgemahlene Kaffeebohnen an, kein gefriergetrocknetes Pulver wie damals in den USA üblich. Dem Verkaufschef einer Haushaltsgerätefirma fiel auf, dass dank Starbucks ungewöhnlich viele hochwertige Kaffeemaschinen bestellt wurden. Der Mann hieß Howard Shultz. Er kaufte später den Gründern die Firma für läppische 3,8 Millionen Dollar ab und machte daraus den größten Kaffeehauskonzern der Welt, mit derzeit mehr als 20.000 Filialen in 61 Ländern. Die Gründer wollten übrigens nur Kaffeebohnen verkaufen, keinen Kaffee zum Trinken. So kann man sich irren.

Auch die schöne Starbucks-Story hat einen Haken: Der Konzern drückt sich vor Steuern, wo er nur kann. In Großbritannien, wo Starbucks seine Europa-Expansion begann, bequemte sich der Kaffeekonzern in 15 Jahren nur ein einziges Mal dazu, Körperschaftssteuer (die Einkommenssteuer für Unternehmen)zu bezahlen wie alle anderen britischen Firmen auch, und dies, obwohl der reguläre Steuersatz nur 24 Prozent betrüge. Dabei kontrolliert Starbucks im Vereinigten Königreich rund ein Drittel des Kaffeehausmarktes und nahm im Jahr 2011 mit Caffè Latte & Co satte 494 Millionen Euro ein. Die Gewinnsteuer konnte Starbucks dennoch auf null senken. Wie? Auch hier spielt eine Firma in den Niederlanden die entscheidende Rolle.

Weil der Konzern in Amsterdam seine Europazentrale ansiedelte, wo der gesamte Starbucks-Kaffee für Europa, den Nahen Osten und Afrika geröstet, verpackt und verschifft wird, ließ sich der holländische Fiskus zu einem geheimen Niedrigsteuerdeal drängen, wie es sonst nur in Schweizer Kantonen möglich ist. Starbucks war damit genauso dreist wie der Buchhändler Amazon, der in England 4,1 Milliarden Euro Umsatz verbuchte, aber dank dem steuerschonenden holländischen Fiskus nur mickrige 2,2 Millionen Euro an Körperschaftssteuer entrichtete.

Auch das weltgrößte Möbelhaus, das 2011 in 328 Filialen weltweit 25 Milliarden Euro umsetzte, zahlt in Europa nur minimale Ertragssteuern. Die Ikea-Montageanleitung zur Steuervermeidung sieht so aus: Nationale europäische Ikea-Ableger verfügen über kein oder nur minimales Eigenkapital, weisen aber enorme Schulden im Ausland auf – zuweilen in Milliardenhöhe. Und sie müssen für den Namen Ikea kräftig zahlen. Das Konzernvermögen selbst ist steuerschonend in einer niederländischen Stiftung namens Ingka geparkt. Ikea-Gründer Ingvar Kamprad lebt in der Schweiz – vermutlich, weil es dort so guten Käse gibt.

Die Steuerminimierungstricks der Großkonzerne sind vielfältig. Wesentliche Bausteine im großen Zauberkasten sind Lizenzen, Markenrechte, überhöhte interne Verrechnungspreise und Kreditzinsen. Wir wollen dies an einem Beispiel illustrieren. Nehmen wir an, der Schlaumeier-Konzern, der Wunderhandys produziert und vertreibt sowie Tochterfirmen in aller Welt hat, nimmt insgesamt 100 Millionen Euro an Erlösen ein. Davon werden nun – hey Finanzamt, schau doch ruhig mal her – abgezogen: 50 Millionen für Waren aus den eigenen Fabriken in China, 15 Millionen für Personal- und Gemeinkosten im „Steuerland“, 15 Millionen an diversen Lizenzgebühren an eigene Firmentöchter in Steueroasen, 10 Millionen für die Verwendung des Namens Schlaumeier an eine eigene Firma in einem Niedrigsteuerland und schließlich fünf Millionen Euro Zinsaufwand für einen Kredit, den die Schlaumeier Bermudas Ltd. großzügig an die Zentrale gewährt hat. Am Ende bleiben gerade einmal fünf Millionen zur Besteuerung übrig!

Finanzämter zeigen Härte – bei den Kleinen

Die nationalen Finanzämter, die gegenüber Zuckerbäckern, Installateuren und Würstelbuden Härte zeigen, stehen den großen Konzernen schon wegen mangelnder personeller Ressourcen schwach gegenüber. Wie soll denn ein Finanzbeamter überprüfen, ob die internen Preise, die die Schlaumeier AG für irgendwelche Komponenten aus Chonquing hier in Europa steuermindernd verrechnet, auch korrekt angesetzt sind? Dazu kommt der nicht unerhebliche Einfluss, den große Konzerne über Lobbyisten ausüben. Böse Zungen behaupteten zum Beispiel, dass der frühere österreichische Finanzminister eigentlich ein Raiffeisenbank-Mitarbeiter gewesen sei, was wir hier natürlich nicht bestätigen. Allerdings landete Josef Pröll nach seinem Abgang aus der Politik postwendend just auf einem Raiffeisen-Chefsessel. Wir vermuten hier allerdings: reiner Zufall.

Angefeuert wird die kreative Steuergestaltung großer Konzerne durch den in Europa seit Mitte der 80er Jahre einsetzenden Steuerwettbewerb untereinander. So senkte etwa Irland seine Unternehmensbesteuerung auf 12,5 Prozent und wurde so auf Kosten seiner Nachbarn von einem der ärmsten zu einem der reichsten Länder Europas. Jedenfalls bis zum Ausbruch der Finanzkrise 2008. Der ehemalige Chef des Wirtschaftsforschungsinstituts, Helmut Kramer, verglich das Phänomen des Steuerwettlaufs mit einem Kinosaal, in dem jemand aufsteht, um besser zu sehen. Die ersten, die aufstehen, so Kramer, sähen tatsächlich besser. Wenn aber alle Kinobesucher aufgestanden seien, sähen alle schlechter als zuvor.

Auch in Österreich sank die Einkommenssteuer für Unternehmen im Lauf der Jahre von 55 auf derzeit 21,5 Prozent effektiv – um mehr als die Hälfte! Die erste Senkungsrunde läutete das Duo Ferdinand Lacina und Johannes Ditz ein: 1989 wurde der Steuersatz von 55 auf 30 Prozent gesenkt, 1994 auf 34 Prozent angehoben und 2005 auf das heutige Niveau gesenkt.

Der Mittelstand zahlt die Zeche

Besonders seit 2005 können sich multinationale Unternehmen in Österreich ganz legal und relativ einfach arm rechnen. Damals wurde während der blau-schwarzen Regierungsperiode unter dem damaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser das sogenannte Gruppensteuerprivileg eingeführt. Es bescherte alsbald multinationalen Konzernen in Österreich enorme Steuergeschenke. Das Grundprinzip dabei: Die hässlichen Konzerntöchter werden dem heimischen Fiskus vorgeführt, die schönen versteckt. Tochtergesellschaften, die im Ausland Verluste bauen, kommen in die österreichische Bilanz und mindern die Steuerlast. Töchter, die hohe Gewinne einfuhren, werden hingegen nicht in die Konzernbilanz einbezogen, sondern in Steueroasen versteuert. Polemisch könnte man sagen: Der österreichische Steuerzahler subventioniert auf diese Weise den Export der eigenen Arbeitsplätze. Die Kosten für den Aufbau einer neuen Fabrik in Osteuropa können so indirekt in Österreich von der Steuer abgesetzt werden.

Werfen wir einen genaueren Blick auf heimische Konzerne und ihre Steuerquoten. Der Ziegelmulti Wienerberger, der 2011 in 232 Fabriken weltweit 12.800 Mitarbeiter beschäftigte und etwas über zwei Milliarden Euro Umsatz erwirtschaftete, kam auf eine sehr moderate Steuerquote von 18 Prozent. In den Jahren davor zahlte Wienerberger sogar noch weniger. Im Jahr 2009 waren es zum Beispiel nur 12 Prozent. Das mag im Vergleich zu Apple viel erscheinen, liegt aber beträchtlich unter jener viel diskutierten Flat-Tax-Rate von 19 Prozent, die das Nachbarland Slowakei vor neun Jahren eingeführt hatte. Das slowakische Parlament hat übrigens vor kurzem wegen leerer Kassen die Abschaffung der Einheitseinkommenssteuer ab 2013 beschlossen und die Unternehmenssteuer auf 23 Prozent angehoben.

Szenenwechsel in die Steiermark. Der führende europäische Leiterplattenhersteller AT & S, an dem der Industrielle und Ex-Finanzminister Hannes Androsch über eine Privatstiftung 22 Prozent hält, glänzte im letzten Geschäftsjahr 2011/2012 mit einer angenehmen Steuerquote von 17,79 Prozent.

Werfen wir einen Blick auf die heimische Bankenlandschaft. Die Erste Bank erzielte 2010 einen Rekordgewinn von knapp über einer Milliarde Euro und berappte dafür 21,9 Prozent Steuern. Im selben Jahr kam die Raiffeisenbank International übrigens nur auf eine sehr moderate Steuerquote von 8,56 Prozent. Würde ein kleiner oder mittelgroßer Unternehmer Ähnliches von seinem Finanzamt fordern, würde ihn die Beamten wahrscheinlich für verrückt erklären.

Aber es gibt auch in Österreich Konzerne, die steuertechnisch den magischen Fähigkeiten der kalifornischen Apple-Bosse nacheifern. Der Feuerfestkonzern RHI, der 2011 stattliche 1,7 Milliarden Euro Umsatz und 121 Millionen Euro Gewinn vor Steuern machte, schaffte eine rekordverdächtige niedrige Abgabenquote. Mitten in Österreich näherte sich RHI karibischen Verhältnissen und durfte über eine beneidenswerte Steuerlast von nur 3,7 Prozent frohlocken. Ein Schelm, wer denkt, dass die enge Vernetzung des Hauptaktionärs Martin Schlaff mit der heimischen Politik etwas damit zu tun hätte.

Ein Grund für steigende Staatsverschuldung

Um hier keine Neidgefühle zu fördern, sei gesagt, dass selbst praktische Steuerfreiheit nicht unbedingt zu glänzenden unternehmerischen Erfolgen führen muss. Als absoluter Meister der Steuervermeidung machte sich vor wenigen Jahren eine Gesellschaft einen Namen, die schwer ins Trudeln kommen sollte und heute unter diesem Titel gar nicht mehr existiert: die Meinl European Land, kurz MEL. Die von Julius Meinl V. gegründete Immobilienfirma berappte im Jahr 2006 trotz eines Jahresgewinns von 267 Millionen Euro nicht einmal ein Prozent an Steuern, genau waren es 0,62 Prozent.

Das Meinl-Konstrukt liefert ein gutes Beispiel, wie sich auch österreichische Konzerne ganz legal arm rechnen können. An der MEL lässt sich dies rückblickend exemplarisch nachvollziehen. Die Gesellschaft hatte ihren Sitz in der New Street 26 in St. Helier auf der Kanalinsel Jersey, wo man, statt wie in Österreich theoretisch maximal 25 Prozent Körperschaftssteuer zu berappen, nur eine einmalige Abgabe in Höhe von damals 600 Euro zu leisten hatte. Veräußerungsgewinne des Meinl-Konzerns wiederum blieben deshalb unversteuert, weil die Erträge aus Osteuropa über drei zypriotische Gesellschaften liefen und dort einschlägige Doppelbesteuerungsabkommen für Steuerfreiheit sorgten. Alles in allem führte das dazu, dass die damals viertgrößte Immobiliengesellschaft Europas also in einem fast steuerfreien Paradies tätig war.

Zyniker mögen einwenden, warum sollten denn Unternehmen nicht danach trachten, ihre Steuern so niedrig wie möglich zu halten? Tatsächlich ist dieses Streben natürlich legitim. Das Problem ist nur, das die Spielregeln für alle gleich sein sollten. Wenn sich aber multinationale Konzerne – immerhin 60 Prozent des Welthandels – vor ihrer Steuerleistung drücken, müssen andere die Zeche zahlen: der Mittelstand und kleinere Unternehmen. Mehr noch: Der internationale Steuerwettbewerb nach unten ist einer der Gründe, der die Staatsverschuldung vieler Länder nach oben treibt. Ein probates Mittel dagegen wären, so sieht es jedenfalls Top-Ökonom Stephan Schulmeister (siehe Interview), zumindest innerhalb der Europäischen Union einheitliche Mindeststeuersätze für Konzerne.

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