Adults only ist keine Diskriminierung
Wissenvon Christian Werner 8. Juni 2020
Sich diskriminiert zu „fühlen“ ist ein Zeichen der heutigen Zeit. Immer mehr Menschen finden gefallen an irgendeiner vermeintlichen Opferrolle, nicht selten, um daraus irgendwelche Vorteile zu ergattern. Echte Diskriminierung wird damit freilich ins Lächerliche gezogen.
Diskriminiert gefühlt hatte sich auch eine Familie mit fünf Kindern, die ausgerechnet in einem Adults-only-Hotel in Bad Saarow Urlaub machen wollte. Das Hotel lehnte die Buchungsanfrage ab, die Familie klagte auf 2.500 Euro Entschädigung – mit Unterstützung durch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, also durch den Steuerzahler.
Die Klage zog sich erfolglos durch alle drei Instanzen und scheiterte nach vier langen Jahren auch vor dem deutschen Bundesgerichtshof (Urteil vom 27. Mai 2020, Az. VIII ZR 401/18). Denn einerseits stehe es natürlich dem Hotelier zu, wie er sein „Produkt“ gestalten möchte, und zweitens gäbe es genügend Ausweichmöglichkeiten, also Hotels, die Familien willkommen heißen. Das hätte ein gesunder Menschenverstand wohl schon anfänglich so gesehen.
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