Schuften für Kuckucks-Kinder
Lebenvon Christian Werner 5. Oktober 2015
20 Jahre lebte ein Oberösterreicher mit seiner Freundin zusammen, sie gebar ihm vier Kinder. Er arbeitete hart und nahm sogar in der Freizeit Zusatzjobs an, nächtens, und am Wochenende. Bis er dahinter kam, dass keines der Kinder von ihm war. Für die älteste Tochter verlangte der Mann dann 80.000 Euro Ersatz für Unterhaltskosten von der Mutter, da sie ihn bewusst in die Irre geführt hätte. Für das Bezirksgericht Steyr war der Anspruch des armen Mannes rechtens. Auch das Landesgericht Steyr bestätigte das Urteil, der Oberste Gerichtshof hob es hingegen wieder auf. Unter anderem, weil die Frau keine Schuld trifft, nachdem sie selbst „stets von der Vaterschaft des Klägers überzeugt war“ (OHG 8 Ob 125/14m). Na dann!
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